Seit Mai 2020 sind wir verpflichtet Anwesenheitslisten für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zu führen. Dies geschieht bisher immer handschriftlich. Aufgrund des neuen Updates der Corona-Warn-App der Bundesregierung ist es nun möglich sich auch mit dieser App einzuchecken. An den Eingängen unserer Kirchen, Pfarrheime und Büchereien hängen nun die entsprechenden QR-Codes, die Sie auf Ihrem Smartphone einlesen können.
Diese Corona-Warn-App dient zur Kontaktnachverfolgung in der Coronazeit. Der Check-In wird lokal auf ihrem Smartphone gespeichert und nach zwei Wochen automatisch gelöscht. Personen, die später positiv auf COVID-19 getestet werden, können ihre Check-Ins gemeinsam mit den Diagnoseschlüsseln über die App teilen und so auf den Server der Corona-Warn-App hochladen. Diese App kann kostenfrei heruntergeladen werden.
Wer diese App nicht besitzt, muss natürlich weiterhin handschriftlich die Kontaktdatenerfassung ausfüllen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Die Informationen dazu finden sie HIER
Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz