Der vom Kirchenvorstand beschlossene Haushaltsplan für das Jahr 2021 liegt bis zum 08.07.2021 zur Einsichtnahme den Pfarrangehörigen, während der Öffnungszeiten, im Pfarrbüro in Lembeck aus.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Die Informationen dazu finden sie HIER
Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz