Aufgrund der nun wieder gültigen Inzidenzsstufe 1 gelten für den Besuch der Hl. Messe in unseren Kirchen folgende Regeln:
Rückverfolgbarkeit ist wieder zu gewährleisten
Gottesdienstbesucher tragen eine medizinische Maske
Gemeindegesang ist mit Maske erlaubt
Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten
jede 2. Bank bleibt gesperrt
zur Kommunion kommen die Gläubigen nach vorne
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Die Informationen dazu finden sie HIER
Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz