Ab Samstag, 30. Mai 2020 sind wir verpflichtet eine Anwesenheitsliste für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, das gilt auch für alle gottesdienstliche Feiern, zu führen. Bitte planen Sie genügend Zeit dafür ein!
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Die Informationen dazu finden sie HIER
Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz