Aufgrund der Inzidenzsstufe 0 wird bei Gottesdiensten ein Mindestabstand von 1,50 m und Maske tragen nur noch empfohlen. Der Gemeindegesang ist erlaubt und die Gläubigen kommen zur Kommunion wieder nach vorne. Auch die Rückverfolgbarkeit entfällt, allerdings bleibt vorerst jede 2. Bank gesperrt.
Diese Regelungen gelten ab diesem Wochenende (10./11.07.2021), kurzfristige Änderungen sind bei steigenden Inzidenzzahlen jederzeit möglich.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Die Informationen dazu finden sie HIER
Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz