• Durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab sofort für den Besuch der Büchereien und der Pfarrheime/CMH die 2G – Regel (vollständig geimpft oder innerhalb der letzten 6 Monate von Covid-19 genesen). Es wird gebeten, den entsprechenden Nachweis und den Personalausweis beim Betreten bereitzuhalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre. Die Büchereien sind weiterhin zu den bekannten Zeiten geöffnet.

Rhader Termine

Hinweisgeberschutz-Gesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.

Die Informationen dazu finden sie HIER

Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz

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regelmäßige Sonntagsgottesdienste

Rhade

St. Urbanus: Samstags, 17:30 Uhr

St. Urbanus: Sonntags, 11:00 Uhr


Lembeck

St. Laurentius: Samstags, 19:00 Uhr

St. Laurentius: Sonntags, 9:30 Uhr

nächstgelegene Sonntag Abend Messe

St. Remigius Borken

Sonntags, 18:00 Uhr

Eucharistiefeier

Internet Seelsorge

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